Ein Kommentar von Achim Kaiser (FnBB e.V.)
„Nach harten Verhandlungen haben sich Bund und Länder in der letzten Woche auf einen Kompromiss bei der Novelle des EEG geeinigt“
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) haben sich Bund und Länder in Ihren Verhandlungen auf einen große „Paradigmenwechsel“ geeinigt: Dem Umstieg auf Ausschreibungen bei der Förderung Erneuerbarer Energien. Durch den am 08.06.2016 im Bundeskabinett beschlossenen EEG-Entwurf sollen dadurch die drei Ziele
- bessere Planbarkeit
- mehr Wettbewerb
- hohe Akteursvielfalt
erreicht werden.
Die folgenden im aktualisierten Referentenentwurf verankerten Punkte sind für bestehende und neu zu errichtende Biogasanlagen von Bedeutung:
- Für Biomasseanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von mindestens 150kW werden Ausschreibungen eingeführt
- Abfallbehandlungsanlagen (gemäß §45 EEG 2014) sind ebenso wie Güllekleinanlagen (gemäß §46 EEG 2014) von den Ausschreibungen ausgenommen. Sie erhalten im EEG 2016 auch weiterhin feste Vergütungssätze, die zwischen 0,1305 und 0,2314 Euro pro eingespeister elektrischer kWh liegen
- Als Höchstwert für den im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Preis nennt der Gesetzentwurf 0,1488 Euro pro eingespeister elektrischer kWh. Ab 01.01.2018 verringert sich dieser Höchstsatz um jährlich 1%
- Bis 2019 sollen zunächst 150 MW pro Jahr ausgeschrieben werden. Von 2020 bis 2022 soll das Volumen dann auf 200 MW steigen.
- in Kürze wird sich der Deutsche Bundestag im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens mit dem EEG-Entwurf beschäftigen, um die Detailregelungen noch vor der Sommerpause festzulegen.
Der vollständige Kommentar findet sich hier.