Neu: Wirtschaftlichkeitsrechner für Gülle-Kleinanlagen nach § 44 EEG Jetzt rechnen →
bioenergyfarm.eu

Sicherheit an der Biogasanlage: Pflichten im Überblick

Stand: 19. Oktober 2026

Wer eine Biogasanlage betreibt, ist für ihre sichere Errichtung und ihren sicheren Betrieb verantwortlich, auch bei einer kleinen Gülleanlage. Die wichtigsten Bausteine sind eine Gefährdungsbeurteilung, ein Explosionsschutzdokument mit Ex-Zonen, wirksame Schutzeinrichtungen gegen Über- und Unterdruck, ein konsequenter Schutz vor Schwefelwasserstoff, regelmäßige Prüfungen und eine lückenlose Dokumentation. Als Maßstab für den Stand der Sicherheitstechnik dient die Technische Regel für Anlagensicherheit TRAS 120.

Rechtlicher Rahmen und TRAS 120

Für Biogasanlagen greifen mehrere Regelwerke ineinander:

  • Arbeitsschutzgesetz: Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung, sobald Beschäftigte oder mitarbeitende Familienangehörige tätig sind.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Schutz vor Gefahrstoffen wie Biogas, Schwefelwasserstoff und Ammoniak, einschließlich Explosionsschutz.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Prüfpflichten für Arbeitsmittel und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz und Störfall-Verordnung: für größere Anlagen und Anlagen mit großen Gasmengen.
  • AwSV: Anforderungen an Behälter und Leitungen zum Schutz von Boden und Gewässern.

Die TRAS 120 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ der Kommission für Anlagensicherheit fasst die Anforderungen an Bau und Betrieb zusammen. Verbindlich ist sie vor allem für Anlagen, die unter die Störfall-Verordnung fallen oder eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung brauchen. Für kleinere Anlagen beschreibt sie den Stand der Sicherheitstechnik, und Behörden ziehen sie bei Baugenehmigungen oft heran. Ergänzend gibt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit ihren Sicherheitsregeln für Biogasanlagen praxisnahe Hinweise.

Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Die Gefährdungsbeurteilung ist der Ausgangspunkt aller Schutzmaßnahmen. Sie erfasst jede Tätigkeit an der Anlage, vom täglichen Kontrollgang über den Feststoffeintrag bis zu Wartung, Reparaturen und dem Einstieg in Behälter. Für jede Gefährdung legen Sie Maßnahmen fest und prüfen deren Wirksamkeit.

Typische Gefährdungen sind:

  • Explosion und Brand durch austretendes Biogas
  • Vergiftung durch Schwefelwasserstoff, Ersticken durch Kohlendioxid oder Sauerstoffmangel
  • Absturz an Behältern und Dächern, Gefahren durch Rührwerke und Pumpen
  • elektrische Gefährdungen und Lärm am BHKW
  • Ertrinken in offenen Gülle- oder Gärrestbehältern

Besonders gefährlich sind Arbeiten, die vom Routinebetrieb abweichen: das Einsteigen in Behälter und Schächte, Reparaturen an Rührwerken, das Öffnen gasführender Leitungen oder Arbeiten auf Behälterdächern. Für solche Tätigkeiten hat sich ein schriftliches Erlaubnisscheinverfahren bewährt. Darin legen Sie fest, wer die Arbeit freigibt, welche Messungen vorher nötig sind, wie Antriebe freigeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden und wer als Sicherungsposten bereitsteht. Fremdfirmen müssen vor Beginn in die Gefahren der Anlage eingewiesen werden.

Aus der Gefährdungsbeurteilung entstehen Betriebsanweisungen. Alle Personen, die an der Anlage arbeiten, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden. Für Betreiber und Personal ist eine Fachkunde Stand der Technik, die über Lehrgänge erworben und durch Fortbildungen aufgefrischt wird.

Explosionsschutz und Ex-Zonen

Methan bildet mit Luft in einem Bereich von etwa 4,4 bis 17 Volumenprozent ein explosionsfähiges Gemisch. Überall, wo Biogas austreten kann, müssen Sie deshalb explosionsgefährdete Bereiche festlegen und im Explosionsschutzdokument nach § 6 GefStoffV beschreiben. Die Einteilung erfolgt in drei Zonen:

Zone Bedeutung Beispiele an der Biogasanlage
Zone 0 explosionsfähige Atmosphäre ständig, über lange Zeit oder häufig Gasraum im Inneren von Behältern, je nach Betriebsweise
Zone 1 im Normalbetrieb gelegentlich Umgebung von Über- und Unterdrucksicherungen, Gasleitungsöffnungen
Zone 2 im Normalbetrieb normalerweise nicht oder nur kurzzeitig Umgebung von Flanschen, Gasspeicherfolien, BHKW-Gasstrecke

In den Zonen dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die für die jeweilige Zone geeignet sind (ATEX-Kennzeichnung). Zündquellen wie offenes Feuer, Funken, heiße Oberflächen und elektrostatische Aufladung sind zu vermeiden. Arbeiten mit Zündgefahr, etwa Schweißen, erfordern eine schriftliche Freigabe. Blitzschutz und ein Potenzialausgleich gehören ebenfalls zum Explosionsschutz.

Kennzeichnen Sie die Ex-Bereiche mit Warnschildern, sprechen Sie ein Rauch- und Feuerverbot aus und beschränken Sie den Zutritt zur Anlage. Eine Einzäunung schützt nicht nur vor Unbefugten, sondern auch Kinder und Besucher auf dem Hof. Fahrzeuge und Maschinen mit heißen Oberflächen gehören nicht in die Nähe von Überdrucksicherungen und Gasspeichern.

Schwefelwasserstoff und andere Gase

Schwefelwasserstoff (H2S) entsteht bei der Vergärung schwefelhaltiger Stoffe und ist in Gülle und Biogas regelmäßig enthalten. Er ist schwerer als Luft und sammelt sich in Vorgruben, Pumpenschächten, Kellern und Behältern. Der Arbeitsplatzgrenzwert liegt bei 5 ml/m³. Schon bei höheren, aber noch nicht tödlichen Konzentrationen fällt der Geruchssinn aus, sodass der typische Geruch nach faulen Eiern verschwindet. Hohe Konzentrationen können innerhalb kurzer Zeit zu Bewusstlosigkeit und Tod führen.

Bewährte Schutzregeln:

  1. Vor dem Betreten von Schächten, Gruben und Behältern mit einem geeigneten Mehrgaswarngerät messen (Methan, Schwefelwasserstoff, Sauerstoff, Kohlendioxid).
  2. Behälter und Schächte vor dem Einstieg zwangsbelüften.
  3. Nie allein arbeiten, immer mit Sicherungsposten und Rettungsausrüstung.
  4. Feste Gaswarnanlagen in Räumen mit Gasleitungen, zum Beispiel im BHKW-Raum, installieren und regelmäßig warten.

Über- und Unterdrucksicherungen, Fackel, Gasspeicher

Fermenter, Nachgärer und gasdichte Gärrestlager brauchen Sicherungen gegen unzulässigen Über- und Unterdruck. Meist sind das Flüssigkeitstauchungen, die bei Überdruck Gas ins Freie ablassen und bei Unterdruck Luft nachströmen lassen. Sie müssen frostsicher sein, regelmäßig kontrolliert und richtig befüllt werden.

Damit Biogas bei einem BHKW-Ausfall nicht über die Überdrucksicherung entweicht, verlangt der Stand der Technik in der Regel eine zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung, meist eine Notfackel. Gasspeicher mit Folienhauben brauchen eine Überwachung des Füllstands und Schutz gegen Windlast und mechanische Beschädigung. Gasleitungen sollten gekennzeichnet sein und Kondensat sicher ableiten.

Zum Schutzkonzept gehört auch die Vorbereitung auf den Ernstfall. Stimmen Sie einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan mit der örtlichen Feuerwehr ab, stellen Sie einen Lageplan mit Gasleitungen, Absperrarmaturen und Behälterinhalten bereit und laden Sie die Feuerwehr zu einer Begehung ein. Not-Aus-Schalter und Gasabsperrungen müssen gut erreichbar und eindeutig beschriftet sein. Halten Sie Rettungsausrüstung, Feuerlöscher und eine aktuelle Liste der Notrufnummern an der Anlage bereit. Gerade auf Familienbetrieben, in denen oft nur eine Person die Anlage kennt, sollten weitere Familienmitglieder wissen, wie sie im Notfall die Gaszufuhr sperren und Hilfe holen.

Prüfpflichten und Betriebstagebuch

Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen nach der BetrSichV vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrend geprüft werden. Dazu kommen Prüfungen nach Wasserrecht, Prüfungen elektrischer Anlagen und die Wartung von Gaswarnanlagen. Eine Übersicht hilft:

Prüfgegenstand Grundlage Hinweis
Explosionsschutz der Gesamtanlage BetrSichV vor Inbetriebnahme und wiederkehrend, höchstens alle sechs Jahre
Geräte, Schutzsysteme, Sicherheitseinrichtungen BetrSichV wiederkehrend, höchstens alle drei Jahre
Gaswarnanlagen und Lüftung BetrSichV jährlich
Behälter und Leitungen für Gärsubstrate AwSV Sachverständigenprüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend
elektrische Anlagen DGUV Vorschriften regelmäßig nach Gefährdungsbeurteilung

Die konkreten Fristen ergeben sich aus den Vorschriften, der Gefährdungsbeurteilung und Ihrem Genehmigungsbescheid. Halten Sie alle Prüfungen, Wartungen, Störungen und Gaswerte in einem Betriebstagebuch fest. Für die EEG-Vergütung kommt der Nachweis der Einsatzstoffe hinzu, bei Gülle-Kleinanlagen der Mindestgülleanteil von 80 Masseprozent.

Unabhängige Sachverständige für Prüfungen nach BetrSichV und AwSV finden Sie im Verzeichnis unter Gutachter und Sachverständige. Wie Sie Wartung und Prüfungen im Jahresablauf organisieren, beschreibt der Ratgeber zur Wartung der Biogasanlage, die genehmigungsrechtlichen Grundlagen der Ratgeber zur Genehmigung. Die Verordnungstexte finden Sie bei gesetze-im-internet.de, etwa die Betriebssicherheitsverordnung.

Häufige Fragen

Gilt die TRAS 120 auch für Gülle-Kleinanlagen?

Verbindlich ist die TRAS 120 vor allem für Biogasanlagen, die unter die Störfall-Verordnung fallen oder immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig sind. Für kleinere Anlagen gilt sie als Erkenntnisquelle für den Stand der Sicherheitstechnik. Genehmigungsbehörden greifen häufig auf sie zurück und schreiben einzelne Anforderungen in Bescheide.

Wer erstellt das Explosionsschutzdokument?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber oder Betreiber. In der Praxis erstellen fachkundige Planer oder Sachverständige das Dokument, häufig schon im Zuge der Planung. Es muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen und bei Änderungen aktualisiert werden.

Wie gefährlich ist Schwefelwasserstoff?

Schwefelwasserstoff ist schwerer als Luft, sammelt sich in Gruben, Schächten und Vorgruben und ist schon in geringen Konzentrationen giftig. Bei höheren Konzentrationen fällt der Geruchssinn aus, sodass man das Gas nicht mehr bemerkt. Messen Sie vor jedem Einstieg und arbeiten Sie dort nie allein.

Muss ich ein Betriebstagebuch führen?

Für Biogasanlagen ist eine laufende Dokumentation von Betrieb, Wartung, Störungen und Prüfungen Stand der Technik und wird in Genehmigungen regelmäßig verlangt. Für die EEG-Vergütung müssen Sie zusätzlich die Einsatzstoffe nachweisen, etwa über ein Einsatzstoff-Tagebuch.

Rechner

Wie viel Strom und Erlös bringt Ihr Tierbestand? Rechnen Sie es mit offenen Annahmen durch.

Zum Biogas-Rechner

Anbieter: Gutachter & Sachverständige

Alle anzeigen