Gärrest ist der vergorene Rückstand aus der Biogasanlage und ein vollwertiger organischer Dünger. Er enthält Stickstoff, Phosphat und Kalium, wobei ein großer Teil des Stickstoffs als schnell pflanzenverfügbares Ammonium vorliegt. Rechtlich gelten für Gärreste im Wesentlichen dieselben Regeln wie für Gülle: Ihr Stickstoff zählt zur 170-Kilogramm-Obergrenze der Düngeverordnung, die Lagerkapazität muss mindestens sechs Monate betragen, und flüssiger Gärrest darf nur bodennah ausgebracht werden. Mit guter Lagerung und emissionsarmer Technik ersetzt Gärrest einen erheblichen Teil des Mineraldüngers.
Was im Gärrest steckt
Bei der Vergärung bauen Mikroorganismen einen Teil der organischen Substanz zu Biogas ab. Die Nährstoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium bleiben dabei weitgehend im Gärrest erhalten. Organisch gebundener Stickstoff wird teilweise zu Ammonium umgewandelt. Gärrest ist deshalb dünnflüssiger, homogener und schneller wirksam als die eingesetzte Rohgülle.
Die Gehalte hängen stark von der Substratmischung ab. Als grobe Richtwerte für flüssigen Gärrest aus Gülle und Silagen gelten:
| Kennwert | Richtwert je Tonne Frischmasse |
|---|---|
| Trockenmasse | rund 5 bis 8 % |
| Gesamtstickstoff | rund 3,5 bis 6 kg |
| davon Ammoniumstickstoff | rund 50 bis 70 % des Gesamtstickstoffs |
| Phosphat (P₂O₅) | rund 1,5 bis 2,5 kg |
| Kalium (K₂O) | rund 3,5 bis 6 kg |
Gärrest aus einer reinen Gülleanlage liegt eher am unteren Ende, Gärrest aus Anlagen mit hohem Silageanteil eher am oberen. Für die Düngeplanung brauchen Sie die tatsächlichen Werte Ihres Betriebs. Lassen Sie den Gärrest deshalb regelmäßig analysieren, vor allem nach Änderungen bei den Substraten.
Aus den Nährstoffgehalten lässt sich auch der Düngewert abschätzen: Multiplizieren Sie die enthaltenen Mengen an Stickstoff, Phosphat und Kalium mit den aktuellen Preisen für Mineraldünger. Beim Stickstoff sollten Sie dabei nur den Anteil ansetzen, der tatsächlich pflanzenwirksam wird. Diese Rechnung zeigt, warum sich eine sorgfältige, verlustarme Ausbringung lohnt und welchen Wert Gärrest bei der Abgabe an andere Betriebe hat.
Vorgaben der Düngeverordnung
Gärreste aus landwirtschaftlichen Biogasanlagen unterliegen der Düngeverordnung (DüV). Für die Praxis sind vor allem diese Punkte wichtig:
- Düngebedarfsermittlung: Vor jeder wesentlichen Stickstoff- oder Phosphatgabe ist der Düngebedarf zu ermitteln. Der Stickstoff aus Gärrest wird dabei mit einer gesetzlich vorgegebenen Mindestwirksamkeit angerechnet.
- 170-Kilogramm-Grenze: Nach § 6 DüV darf die Menge an Gesamtstickstoff aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln im Durchschnitt der Betriebsflächen 170 Kilogramm je Hektar und Jahr nicht überschreiten. Gärrückstände aus der eigenen Biogasanlage werden dabei ausdrücklich eingerechnet, auch der pflanzliche Anteil.
- Sperrfristen: Auf Ackerland gilt die Sperrfrist vom Abschluss der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar, auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau vom 1. November bis zum 31. Januar. Es gibt eng begrenzte Ausnahmen, etwa für Zwischenfrüchte, Winterraps oder Wintergerste im Herbst.
- Aufzeichnungen: Düngebedarf und tatsächlich ausgebrachte Mengen sind zu dokumentieren.
In nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten gelten nach Landesrecht zusätzliche Auflagen, zum Beispiel eine um 20 Prozent reduzierte Stickstoffdüngung. Informieren Sie sich bei Ihrer Landwirtschaftskammer oder dem zuständigen Landesamt über die Gebietskulisse Ihrer Flächen.
Wer eine Gülle-Kleinanlage plant, sollte die Nährstoffbilanz bereits in der Planung prüfen. Werden zusätzlich Substrate zugekauft, steigt die Nährstoffmenge im Betrieb, und die 170-Kilogramm-Grenze kann knapp werden. Hinweise zur Planung einer solchen Anlage gibt der Ratgeber zur Gülle-Kleinanlage.
Lagerkapazität und Abdeckung
Nach § 12 DüV müssen Betriebe, die flüssige Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände erzeugen, die in sechs Monaten anfallende Menge sicher lagern können. Betriebe ohne eigene Aufbringungsflächen sowie Betriebe mit flüssigem Wirtschaftsdünger und mehr als drei Großvieheinheiten je Hektar brauchen Kapazität für neun Monate. Einzurechnen sind auch Niederschlagswasser, Silagesickersaft und nicht abpumpbare Restmengen.
Hinzu kommen Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen. Das Wasserrecht (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, AwSV) regelt unter anderem Leckageerkennung und Umwallung, Erdbecken sind für Gärrest nicht zulässig. Das EEG verlangt für neu errichtete Gärrestlager bei vielen Biogasanlagen eine technisch gasdichte Abdeckung mit Anschluss an die Gasverwertung. Ausnahmen gibt es unter anderem für Anlagen, die ausschließlich Gülle einsetzen. Welche Anforderungen für Ihre Anlage gelten, klären Sie im Genehmigungsverfahren.
Ein gasdicht abgedecktes Gärrestlager hat auch einen wirtschaftlichen Vorteil: Das Restgas, das im Lager noch entsteht, wird genutzt statt in die Atmosphäre zu entweichen.
Bodennahe Ausbringung
Gärrest hat einen höheren pH-Wert als Rohgülle. Dadurch geht Ammonium bei der Ausbringung leichter als Ammoniak verloren. Für Stickstoffeffizienz und Luftreinhaltung ist emissionsarme Technik deshalb besonders wichtig.
Die Düngeverordnung schreibt vor, dass flüssige organische Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt auf bestelltem Ackerland seit 1. Februar 2020 und auf Grünland sowie mehrschnittigem Feldfutterbau seit 1. Februar 2025 nur noch streifenförmig auf den Boden oder direkt in den Boden aufgebracht werden dürfen. Die Landesbehörden können Ausnahmen zulassen. Auf unbestelltem Ackerland muss der Gärrest seit 1. Februar 2025 innerhalb einer Stunde nach Beginn der Aufbringung eingearbeitet werden.
Übliche Verfahren sind Schleppschlauch, Schleppschuh, Schlitzverfahren und Güllegrubber. Schleppschuh und Schlitzgerät mindern die Emissionen auf Grünland stärker als der Schleppschlauch. Kühles, feuchtes Wetter ohne Wind verringert die Verluste zusätzlich. Viele kleinere Betriebe nutzen für die Ausbringung Lohnunternehmen oder Maschinenringe, statt eigene Technik anzuschaffen.
Auch der Zeitpunkt entscheidet über die Wirkung. Den größten Nutzen bringt Gärrest, wenn er kurz vor oder während des Hauptwachstums ausgebracht wird, also im Frühjahr zu Getreide, Raps und Grünland oder zur Saat von Mais. Gaben im Herbst sind nur noch eingeschränkt erlaubt und werden von den Pflanzen schlechter verwertet. Ausreichend Lagerraum ist deshalb nicht nur Pflicht, sondern auch die Voraussetzung, um den Gärrest zum richtigen Zeitpunkt einzusetzen.
Separation: feste und flüssige Phase
Bei der Separation wird der Gärrest meist mit einem Pressschneckenseparator in eine feste und eine flüssige Phase getrennt. Die feste Phase enthält einen großen Teil des Phosphats und der organischen Substanz, die flüssige Phase den Großteil des Ammoniums und des Kaliums.
Die Vorteile sind vielfältig. Das Volumen im Flüssiglager sinkt, die dünnere Flüssigphase dringt schneller in den Boden ein und lässt sich gleichmäßiger verteilen. Die Festphase ist stapelbar und transportwürdig, sodass Phosphat in Ackerbaubetriebe abgegeben werden kann, wo es gebraucht wird. Das entlastet Betriebe in viehdichten Regionen, deren Flächen bereits gut mit Phosphat versorgt sind. Dem stehen Investitions- und Stromkosten für den Separator sowie ein zusätzliches Lager für die Festphase gegenüber.
Bei der Abgabe von Gärrest an andere Betriebe gelten Melde- und Aufzeichnungspflichten nach Landes- und Bundesrecht. Dienstleister für Transport, Separation und Ausbringung finden Sie in der Kategorie Gärrest- und Substratlogistik.
Häufige Fragen
Ist Gärrest ein besserer Dünger als Gülle?
Gärrest ist dünnflüssiger und homogener als Rohgülle, und ein höherer Anteil des Stickstoffs liegt als pflanzenverfügbares Ammonium vor. Das verbessert die Planbarkeit der Düngung. Gleichzeitig ist der pH-Wert höher, was die Gefahr von Ammoniakverlusten bei der Ausbringung erhöht. Emissionsarme Technik ist daher besonders wichtig.
Wie lange muss ich Gärrest lagern können?
Nach § 12 der Düngeverordnung müssen Betriebe, die Gärrückstände erzeugen, die in sechs Monaten anfallende Menge sicher lagern können. Betriebe ohne eigene Aufbringungsflächen brauchen Kapazität für neun Monate. Niederschlagswasser und nicht abpumpbare Restmengen sind einzurechnen.
Wann darf ich Gärrest nicht ausbringen?
Auf Ackerland gilt die Sperrfrist ab der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar, auf Grünland vom 1. November bis 31. Januar, mit eng begrenzten Ausnahmen. In nitratbelasteten Gebieten und nach Landesrecht können strengere Regeln gelten.
Brauche ich eine Nährstoffanalyse des Gärrests?
Die Düngeverordnung verlangt, dass Sie die Nährstoffgehalte kennen, entweder durch Analyse oder anhand anerkannter Richtwerte. Weil Gärreste je nach Substratmischung stark schwanken, ist eine regelmäßige Analyse für eine genaue Düngeplanung sinnvoll.
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