Wenn die 20-jährige EEG-Vergütung einer Biogasanlage endet, haben Betreiber im Wesentlichen fünf Wege: eine Anschlussförderung über die Biomasse-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur, die Umstellung auf Biomethan, einen Umbau zu einer kleineren Anlage, den Weiterbetrieb ohne Förderung oder die Stilllegung. Für die meisten Hofanlagen ist die Ausschreibung der naheliegende Weg, sie verlangt aber einen flexiblen Betrieb und damit Investitionen. Alle Angaben haben den Stand Oktober 2026. Das EEG wurde für Biogas zuletzt im Februar 2025 mit dem sogenannten Biomassepaket grundlegend geändert, weitere Änderungen sind möglich.
Wann die Förderung endet
Die gesetzliche Vergütung wird grundsätzlich für 20 Jahre gezahlt. Bei vielen älteren Anlagen kommt das Inbetriebnahmejahr hinzu, die Zahlung endet dann am 31. Dezember des zwanzigsten Folgejahres. Viele Biogasanlagen wurden zwischen 2004 und 2012 gebaut, deshalb läuft die Förderung für einen großen Teil des Bestands in diesen Jahren aus.
Planen Sie die Entscheidung mehrere Jahre im Voraus. Für eine Anschlussförderung brauchen Sie eine gültige Genehmigung für die neue Laufzeit, ein Gutachten zur Flexibilität und häufig Investitionen in BHKW, Gasspeicher und Wärmespeicher. Diese Schritte dauern oft länger als ein Jahr.
Anschlussförderung über die Ausschreibung
Nach § 39g EEG dürfen Biomasseanlagen, die vor dem 1. Januar 2017 in Betrieb gegangen sind, an den Biomasse-Ausschreibungen teilnehmen. Die Gebotstermine sind jeweils der 1. April und der 1. Oktober. Wichtige Eckpunkte:
- Höchstwert: Für bestehende Anlagen lag er bei beiden Gebotsterminen 2026 bei 19,83 ct/kWh. Sie bieten einen Wert bis zu dieser Grenze, den Zuschlag erhalten die günstigsten Gebote.
- Kleine Anlagen: Anlagen bis 150 kW installierter Leistung erhalten als Zuschlagswert das höchste noch bezuschlagte Gebot desselben Termins.
- Wechselzeitpunkt: Der neue Anspruch ersetzt den alten ab einem Monat, den Sie zwischen dem dritten und dem 42. Monat nach Bekanntgabe des Zuschlags wählen.
- Nachweise: Ein Umweltgutachter muss die technische Eignung für einen bedarfsorientierten Betrieb bescheinigen, und die Genehmigung muss bis mindestens zum Ende des 13. Kalenderjahres nach dem Gebotstermin reichen.
- Einsatzstoffe: Für Zuschläge in den Jahren 2026 bis 2028 dürfen Getreidekorn und Mais zusammen höchstens 25 Masseprozent ausmachen. Biomethan darf in der Anlage nicht eingesetzt werden.
Zum Gebotstermin am 1. April 2026 waren rund 727 MW ausgeschrieben. Eingereicht wurden Gebote über 637 MW, bezuschlagt wurden 491 MW. Die Ergebnisse des Termins vom 1. Oktober 2026 waren zum Redaktionsstand noch nicht veröffentlicht. Nach § 28c EEG sinkt das jährliche Ausschreibungsvolumen von 1.126 MW im Jahr 2026 auf 326 MW im Jahr 2027 und 76 MW im Jahr 2028.
Flexibilisierung als Voraussetzung
Seit dem Biomassepaket wird in der Anschlussförderung nur noch Strom aus einer begrenzten Zahl von Betriebsviertelstunden gefördert, nämlich aus den Viertelstunden mit der höchsten Einspeisung. Die Regeln stehen in § 39i EEG:
| Anlagengröße | geförderte Betriebsviertelstunden je Jahr | entspricht etwa |
|---|---|---|
| bis 350 kW installierte Leistung | 16.000 | 4.000 Stunden |
| über 350 kW | 11.680 | 2.920 Stunden |
Nach § 39i EEG sinkt die Zahl in späteren Förderjahren in Schritten von 500 Viertelstunden. Wer die bisherige Gasmenge weiter verstromen will, muss die BHKW-Leistung also deutlich erhöhen (Überbauung) und das Gas in Zeiten niedriger Strompreise speichern. Dafür sind meist größere Gasspeicher, ein Wärmespeicher und eine passende Steuerung nötig.
Als Ausgleich gibt es nach § 50a EEG einen Flexibilitätszuschlag von 100 Euro je Kilowatt installierter Leistung und Jahr. Für den Leistungsanteil, für den schon früher eine Flexibilitätsprämie gezahlt wurde, sind es 50 Euro. Prüfen Sie mit einem Planer, ob sich die nötigen Investitionen über die Laufzeit der Anschlussförderung rechnen.
Biomethan als Alternative
Statt das Gas vor Ort zu verstromen, kann es zu Biomethan aufbereitet und ins Erdgasnetz eingespeist oder als Kraftstoff vermarktet werden. Abnehmer sind Wärmeversorger, Biomethan-BHKW an anderen Standorten und der Verkehrssektor. Eine Aufbereitung lohnt sich wegen der hohen Kosten meist erst bei größeren Gasmengen. Mehrere Hofanlagen können ihr Rohgas über Leitungen zu einer gemeinsamen Aufbereitung bringen. Details beschreibt der Ratgeber zur Biomethan-Einspeisung.
Umbau zur Gülle-Kleinanlage
Für Tierhaltungsbetriebe liegt der Gedanke nahe, die alte Anlage auf überwiegend Gülle umzustellen und die Vergütung nach § 44 EEG zu nutzen. Rechtlich ist das nicht einfach: Die Werte nach § 44 EEG gelten für neu in Betrieb genommene Anlagen. Werden vorhandene Fermenter und Gasspeicher weiter genutzt, behält die Anlage in der Regel ihr ursprüngliches Inbetriebnahmedatum, auch wenn ein neues BHKW eingebaut wird. Lassen Sie den konkreten Fall vor jeder Investition rechtlich prüfen, etwa durch eine Anfrage an die Clearingstelle EEG|KWKG oder eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
Unabhängig davon kann ein Rückbau auf eine kleinere Leistung mit hohem Gülleanteil auch in der Ausschreibung sinnvoll sein, weil Anlagen bis 150 kW vom Einheitspreis profitieren. Wie eine Gülle-Kleinanlage funktioniert, erklärt der Ratgeber zur Gülle-Kleinanlage.
Weiterbetrieb ohne Förderung oder Stilllegung
Ohne Förderung können Sie Strom über einen Direktvermarkter an der Börse verkaufen, über einen langfristigen Liefervertrag absetzen oder selbst verbrauchen. Die Börsenerlöse reichen bei Biogasanlagen in der Regel nicht aus, um Substrat, Wartung und Arbeit zu decken. Interessant wird das vor allem, wenn ein Wärmenetz weiterversorgt werden muss oder Strom und Wärme im eigenen Betrieb teuren Zukauf ersetzen.
Ist keine Option wirtschaftlich, steht die Stilllegung an. Dazu gehören:
- Netzbetreiber und gegebenenfalls Wärmekunden rechtzeitig informieren.
- Die Stilllegung im Marktstammdatenregister eintragen.
- Behälter fachgerecht entleeren, Restgas sicher abfackeln und Gärreste ordnungsgemäß verwerten.
- Die zuständigen Behörden informieren, bei immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen ist die Betriebseinstellung anzuzeigen.
- Rückbau oder Umnutzung der Behälter planen, etwa als Güllelager.
So treffen Sie die Entscheidung
Rechnen Sie alle Optionen mit denselben Annahmen durch: Erlöse in der Anschlussförderung, Investitionen in die Flexibilisierung, Substratkosten, Wärmeerlöse und Rückbaukosten. Der Biogas-Rechner hilft bei einer ersten Einordnung.
Für eine Teilnahme an der Ausschreibung sollten Sie frühzeitig klären:
- ob die Genehmigung für die geplante Laufzeit und eine höhere BHKW-Leistung reicht oder geändert werden muss
- ob Netzanschluss und Trafo die zusätzliche Leistung aufnehmen können
- welche Gas- und Wärmespeicher für den flexiblen Betrieb nötig sind
- wie Wärmekunden versorgt werden, wenn das BHKW nur noch zu bestimmten Zeiten läuft
- welcher Umweltgutachter die Bescheinigung ausstellt und welche Unterlagen er braucht
Stimmen Sie Ihr Gebot mit Ihrer Bank ab, denn die Investitionen in die Flexibilisierung müssen sich innerhalb der neuen Förderdauer amortisieren. Weil die Ausschreibungsvolumen ab 2027 deutlich sinken, sollten Betreiber mit auslaufender Förderung die Teilnahme an den verbleibenden Terminen früh vorbereiten. Planungsbüros mit Erfahrung in Flexibilisierung und Ausschreibungen finden Sie unter Planung und Ingenieurbüros.
Häufige Fragen
Wann endet die EEG-Vergütung meiner Biogasanlage?
Die Vergütung wird grundsätzlich für 20 Jahre gezahlt. Bei älteren Anlagen kommt das Jahr der Inbetriebnahme hinzu, sodass die Förderung am 31. Dezember des zwanzigsten Jahres nach dem Inbetriebnahmejahr endet. Das genaue Datum steht in Ihren Unterlagen zum Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.
Wie früh kann ich an einer Ausschreibung teilnehmen?
Bestandsanlagen können bieten, wenn ihr bisheriger Zahlungsanspruch zum Zeitpunkt der Ausschreibung nur noch eine begrenzte Restlaufzeit hat. Nach dem Zuschlag wählen Sie den Wechsel in die neue Förderung innerhalb eines festgelegten Zeitfensters. Prüfen Sie die aktuelle Fassung von § 39g EEG und lassen Sie sich beraten.
Kann ich meine alte Anlage zur Gülle-Kleinanlage umbauen?
Ein Umbau ist technisch oft möglich. Ob die umgebaute Anlage die Vergütung nach § 44 EEG für Neuanlagen erhält, hängt davon ab, ob sie rechtlich als neu in Betrieb genommen gilt. Werden vorhandene Fermenter weiter genutzt, ist das meist nicht der Fall. Klären Sie das vorab mit dem Netzbetreiber oder der Clearingstelle EEG|KWKG.
Was passiert, wenn ich keinen Zuschlag erhalte?
Sie können bei einem späteren Gebotstermin erneut bieten, solange Ihre Anlage die Voraussetzungen erfüllt. Ohne Zuschlag bleiben der Verkauf des Stroms ohne Förderung, eine Umstellung auf Biomethan oder eine Stilllegung. Weil das Ausschreibungsvolumen ab 2027 deutlich sinkt, werden spätere Chancen knapper.
Wie viel Strom und Erlös bringt Ihr Tierbestand? Rechnen Sie es mit offenen Annahmen durch.
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